Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen gelten für den Mietvertrag, der mit der Grundstücksgemeinschaft Müller-Wegner/Wegner (GG) als Eigentümer des Ferienobjektes und dem Mieter geschlossen wurde.
Einleitung
Zum Zeitpunkt der Buchung muss der Mieter 18 Jahre alt sein. Die Anreise sollte zwischen 16 und 22 Uhr erfolgen. Die Schlüssel werden bei Ankunft persönlich gegen eine Unterschrift vom Eigentümer übergeben.
- Mietzeit
Die auf der Buchungsbestätigung angeführten An- und Abreisezeiten sind jederzeit bindend. Das Haus muss stets spätestens bis 10 Uhr am Abreisetag verlassen werden. Die Schlüssel müssen persönlich zurückgegeben werden. Änderungen von Ab- und Abreisezeiten müssen schriftlich festgelegt werden.
2. Personenzahl
Die Ferienwohnung darf maximal nur von derjenigen Anzahl an Personen bewohnt werden, welche in der Buchungsbestätigung angegeben sind. Dies gilt auch für Kinder unabhängig vom Alter. Wird die Wohnung ohne Rücksprache mit den Eigentümern von mehr als den zugelassenen und bei der Buchung angegebenen Personen bewohnt, so darf der Eigentümer ohne Ankündigung alle überzähligen Personen vom Gelände verweisen. Wird dieser Anordnung nicht innerhalb von 12 Stunden ab der Verweisung Folge geleistet, so hat der Eigentümer das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Geländes zu verweisen. Der Mietpreis wird in diesem Fall nicht zurückerstattet. GG vermietet Ferienwohnungen hauptsächlich an Familien und Paare. Jugendgruppen – hierunter versteht man mindestens 3 Personen, die hauptsächlich unter 25 Jahre alt sind – müssen sich bereits vor der Buchung als solche anmelden. Der Eigentümer des Ferienobjektes ist berechtigt, eine Gruppe abzuweisen, sofern die Anmeldung als Jugendgruppe nicht vor der Buchung erfolgte.
- Haustiere
In einigen Ferienwohnungen sind Hunde erlaubt. Wir stellen separate Staubsauger für diese Ferienwohnungen zur Verfügung und bitten darum, diese auch zu benutzen. Hunde mit Jagdtrieb oder nicht abrufbare Hunde sind innerhalb des Grundstückes an der Leine zu führen. Wir bitten um Rücksicht auf Wildtiere und andere Gäste, insbesondere Kinder. Bitte entfernen Sie stets unverzüglich alle Hinterlassenschaften. Bitte lassen Sie Ihren Hund im Haus nicht auf Möbel oder ins Bett. Hierdurch entstehender Mehraufwand bei der Reinigung wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
- Lärm
Der Mieter kann – auch in Feriengebieten – unerwartet Lärm von Bauarbeiten, Reinigungsarbeiten, Verkehr, Tiergeräuschen oder ähnlichem ausgesetzt sein. Der Eigentümer kann für diesen Lärm nicht verantwortlich gemacht werden.
- Rauchen und offenes Feuer auf dem Gelände
Wir weisen hiermit vorsorglich darauf hin, dass alle unsere Ferienwohnungen Nichtraucherwohnungen sind. Auch auf den Terrassen und Balkonen ist Rauchen verboten. Wir bitten Sie daher außerhalb des Hauses zu rauchen und die Reste im Aschenbecher zu entsorgen. Auch die Verwendung von E-Zigaretten, Wasserpfeifen und Räucherstäbchen ist in den Wohnungen untersagt.
Wegen der erhöhten Brandgefahr für unser Reetdach ist erhöhte Vorsicht bei der Nutzung von Gas- oder Holzkohlegrills und Feuerschalen geboten. Diese dürfen nur auf dem Gelände, nicht auf den Terrassen benutzt werden. Während langer Trockenperioden können die Eigentümer das Grillen und offenes Feuer verbieten. Fackeln oder ähnliches sowie Feuerwerk jeglicher Art sind strengstens untersagt und können zu einem sofortigen Platzverweis führen.
- Preise und Zahlungen
Alle Preise sind in EURO angegeben, sofern nichts anderes angegeben ist. Die Buchung ist sofort verbindlich, ungeachtet dessen, wie die Bestellung erfolgt. Wenn die Anfrage des Mieters durch die GG angenommen wird (nach Zusendung des unterzeichneten Angebots, der unterzeichneten Buchung oder Buchungsbestätigung per Mail oder System), sendet GG eine Bestätigung und der Mietpreis wird in einer oder zwei Raten entsprechend Nachstehendem erhoben.
6.1 Zahlungsbedingungen
Bei Buchung (Vertragsabschluss) 1. Rate (Anzahlung, 20 %) Zahlungseingang 5 Tage nach Eingang der Buchung; 2. Rate (80 %) Zahlungseingang 28 Tage vor Start der Mietperiode.
Bei Buchung von weniger als 30 Tagen vor Anreise: Volle Rate (100%) Zahlungseingang 5 Tage nach Eingang der Buchung, aber immer vor Anreise des Gastes.
Sofern die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, wird dies als Nichterfüllung betrachtet und GG ist ohne Ankündigung berechtigt, den bestehenden Mietvertrag zu kündigen. GG wird dennoch so weit möglich versuchen, den Mieter vor Kündigung zu informieren. Eine Kündigung des Mietvertrages aus diesem Grund entbindet den Mieter nicht von der Zahlungsverpflichtung der Miete.
6.2 Preise
Die in unserem Katalog oder Internet angegebenen Preise sind Endpreise inkl. fester, obligatorischer Nebenkosten. Diese beinhalten neben der Miete die Energiekosten, Bettwäsche, Handtücher, Parkplatz (1-2) pro Wohnung, Kaminholz in normalem Umfang sowie die reguläre Endreinigung,
6.3 Ersatzpersonen, Rücktritt, Stornierung, Umbuchung, Nichtantritt der Reise
Eine Stornierung kann nur in Textform erfolgen und wirkt erst ab Zugang.
Bei Absage bis 42 Tage vor Reiseantritt entstehen keine Kosten. Danach fallen 60% des Reisepreises an. Bei Absagen ab 1 Woche (7 Tagen) vor Reiseantritt sind 80% des Mietpreises fällig.
Erhält GG keine Stornierung in Textform, verfallen 100% des gesamten Mietbetrages sowie gebuchter Sonderleistungen, auch wenn die gemietete Wohnung nicht bezogen wird. Der Nachweis bleibt Ihnen jedoch unbenommen, dass der uns dadurch entstandene Schaden geringer oder gar nicht entstanden ist.
Sofern der Mieter einen anderen Mieter im selben Zeitraum und zum gleichen Preis an seiner statt einsetzen kann, akzeptiert GG eine Änderung des Namens. Die Mitteilung hierüber muss GG in Textform erhalten. Die Daten des neuen Mieters (Adresse, Mobilnummer) müssen vollständig übermittelt werden.
- Abreise, Endreinigung
Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienobjekt aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen. Besen und Staubsauger stehen zur Verfügung. Hinterlassen Sie die Wohnung immer in dem Zustand, wie Sie sie selbst vorfinden möchten. Auch bei obligatorischer Endreinigung obliegt dem Mieter die Verpflichtung, das Haus besenrein zu hinterlassen, sowie das Einräumen benutzten Geschirrs in die Geschirrspülmaschine, Ausräumen des Kühlschrankes, Entfernen aller angebrochenen Lebensmittel, Leeren aller Mülleimer, Entfernung aller durch Hunde verursachten Verunreinigungen (Hundehaare, übermäßige Verschmutzung, etc.). Bitte schalten Sie den Geschirrspüler nicht ein!!! Lassen Sie die Betten bezogen und die Handtücher auf den Handtuchhaltern!
Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, wird der Mehraufwand nach tatsächlich benötigter Zeit in Rechnung gestellt.
- Fundsachen
GG haftet nicht für im Ferienobjekt zurückgelassene Gegenstände nach Abreise. Wenn der Mieter einen vergessenen Gegenstand zugeschickt haben möchte übernimmt GG dieses gern und ohne zusätzliche Gebühr gegen Erstattung der Versandkosten. Gegenstände von augenscheinlich geringem Wert sowie Lebensmittel werden unverzüglich und ohne Rückmeldung entsorgt.
9. Schäden
Die übergegeben Schlüssel sind Bestandteil einer Schließanlage. Bei deren Verlust haftet der Mieter in vollem Umfang für den Austausch von Teilen dieser Schließanlage, soweit sie notwendig sind.
Der Mieter ist dafür verantwortlich, das Mietobjekt sorgsam zu behandeln und es im gleichen Zustand zurückzugeben, wie es übernommen wurde. Der Mieter ist gegenüber dem Hauseigentümer für Schäden am Objekt und/ oder des Inventars, die während des Aufenthalts entstehen, verantwortlich – unabhängig, ob vom Mieter selbst oder anderen, die vom Mieter Zugang zur Ferienwohnung erhalten haben, verursacht. Schäden am Objekt und / oder des Inventars, die während des Aufenthalts verursacht werden, müssen den Eigentümern sofort gemeldet werden.
GG kontrollieren die Ferienwohnung bei jedem Mieterwechsel. Alle Schäden sind zum aktuellen Preis vollständig zu ersetzen. Ein Abzug von Montagekosten, Zeitwert, Portokosten für Wiederbeschaffungen oder ähnlichem sind nicht zulässig. Sollte auf Grund der vom Mieter verursachten Beschädigung eine weitere Vermietung bis zur Reparatur nicht möglich sein trägt der Mieter die Ausfallkosten sowie die Kosten einer ggf. nötigen Umbuchung der nachfolgenden Mieter vollständig.
- Pflichten des Reisenden während des Aufenthaltes
Sollte der Mieter bei Ankunft eine mangelhafte Reinigung, Schäden oder Mängel am Ferienobjekt feststellen, obliegt es der Verantwortung des Mieters, dies sofort zu reklamieren. Reklamationen zur Reinigung müssen umgehend erfolgen. Reklamationen zu Schäden oder Mängeln müssen schnellstmöglich und spätestens 24 Stunden nach Beginn der Mietzeit bzw. der Feststellung des Mangels oder Schadens erfolgen. Reklamationen müssen persönlich, telefonisch oder per Email an GG gerichtet werden. Bitte beachten Sie, dass Sie den Eigentümern in jedem Fall eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumen müssen. Eine unangemessen kurze Frist setzt automatisch eine angemessene Frist in Lauf.
- Außergewöhnliche Ereignisse
Sofern die Durchführung des Mietvertrages auf Grund von höherer Gewalt wie z.B. Krieg, Natur- und Umweltkatastrophen, Trockenheit, anderen ungewöhnlichen Wetterbedingungen, Epidemien, Grenzschließungen, Verkehrsverhältnissen, Einstellung des Devisenhandels, Streik, Aussperrung, technischer Defekte oder ähnlicher höherer Gewalt, die bei Buchung nicht vorhersehbar war, nicht möglich oder wesentlich erschwert ist, ist der Eigentümer des Ferienobjektes dazu berechtigt, die Buchung zu stornieren, da der Eigentümer nicht für Vorkommnisse der genannten Art verantwortlich gemacht werden kann.
Der Eigentümer des Hauses kann bei Insekten- und Schädlingseinwirkungen auf das Ferienobjekt oder dessen Grundstück nicht zur Verantwortung gezogen werden, ebenso nicht bei Diebstahl, Beschädigung o.ä., dass das Eigentum des Mieters betrifft.
- Angebotene Leistung Dritter
12.1 Bereitstellung von Internet
Der Eigentümer des Ferienobjektes unterhält, soweit im Inserat angegeben, in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang (glasfaserbasiert), dessen Mitbenutzung er dem Mieter während seines Aufenthaltes gestattet, wobei nicht für eine tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit für bestimmte Zwecke gehaftet wird. Eine Nutzung durch Dritte oder Weitergabe der erhaltenen Zugangsdaten ist untersagt. Der Eigentümer des Ferienobjektes ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des Internets ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde. Der Eigentümer des Ferienobjektes behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass lediglich der Zugang zum Internet ermöglicht wird. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des Internets hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Für die übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten.
Der Mieter stellt den Eigentümer des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internets durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Eigentümer des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
12.2 Ladesäulen für Elektrofahrzeuge
Auf dem Gelände gibt es zwei Ladesäulen für PKW, an denen Mieter ihr Fahrzeug kostenpflichtig aufladen können. Die Verfügbarkeit kann aber nicht garantiert werden.
Eine Aufladung an den Haushaltssteckdosen des Mietobjektes ist unter anderem wegen Brandgefahr sowohl für PKW als auch für die Akkus von E-Bikes untersagt. Für E-Bikes stehen im abschließbaren Fahrrad-Port Steckdosen zur Verfügung.
- Übrige Informationen
Wenn der Mieter eine besondere schriftliche Absprache mit GG hat, die in einem oder mehreren Bereichen von den normalen Allgemeinen Mietbedingungen abweicht, setzt dies nicht übrige Allgemeine Mietbedingungen außer Kraft.
In allen Fällen erlangt die Buchung erst dann eine Gültigkeit, wenn die vollständige Adresse des Mieters inklusive Mobilnummer übermittelt wurde.
Der Eigentümer übernimmt für Foto- und Druckfehler keine Haftung.
Alle Angaben im Internet hat der Eigentümer so korrekt wie möglich gemacht. Da es sich um private Ferienobjekte handelt, können Änderungen zu den gemachten Angaben vorkommen oder Ausstattungen verändert werden.
- Salvatorische Klausel – Sollte eine der Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
Ihre Ansprechpartner
Thomas Müller-Wegner und Marion Wegner
info@ferienhof-geltinger-bucht.de
Bonsberg 4
24395 Gelting-Niesgrau
04643 1866230 oder 0172 3584186
Zahlen können Sie per vorab per Überweisung